DGUV-V3-Pflichtprüfungen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Vorschrift 3 (DGUV-V3), macht die Überprüfung ortsfester elektrischer Anlagen, Geräte, Betriebsmittel sowie ortsveränderlicher Geräte zur Pflicht. Diese Vorschrift ist Bestandteil des „Sozialgesetzbuches SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung“ und des Arbeitsschutzgesetzes. Damit werden alle wichtigen Kriterien der Prüfung definiert, also Prüffristen, Dokumentation und Gefährdungsbeurteilung. Unsere Prüfarbeiten für Sie richten sich nach diesen Vorschriften.